Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV

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kenic GmbH

Ansprechpartner

Charlotte Röder

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https://www.kenic.de/

Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV

Beschreibung

Bundesweit behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.

 

Zielgruppe
- Personen, die ihre Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten gemäß § 9 der 5. BImSchV erhalten möchten - Anlagenbetreiber, Betriebsleiter, Geschäftsführer - Umweltgutachter, Umweltberater
Voraussetzung
absolvierter Grundlehrgang nach § 7 der 5. BImSchV
Sprache
Deutsch
Teilnehmerzahl
5 bis 15
Zertifikat
Anbieter-Zertifikat
Anmerkung
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang erhalten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragter benötigen. Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH – Akademie für Wirtschaft und Umwelt. Der Lehrgang wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bundesweit anerkannt (Aktenzeichen: I C 43 – K 151).
Preis inkl. MwSt.
690,20 € (pro Person)
Veranstaltungsart
Präsenzkurs
Veranstaltungszeitraum
2 Tage
Durchführung
Tageskurs
Veranstaltungszeiten

Dauer: 2 Tage; Beginn: 9:00 Uhr

Termin
frei Vereinbar