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Charlotte Röder
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Bundesweit behördlich anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 der 5. BImSchV.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.
Dauer: 2 Tage; Beginn: 9:00 Uhr