TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

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Anwendungsbezogene Fortbildung für Laserschutzbeauftragte (LSB) nach OStrV § 5 (2) Satz 3 und TROS Teil Allgemeines Anwendungsbereich Medizin und Kosm

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ZIEL
Bei der Inbetriebnahme und dem Gebrauch von Lasereinrichtungen in der Medizin und Kosmetik sind gemäß MPG, MPBetreibV, OStrV sowie TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines Ziffer 5.2.2 umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen. So ist vor dem Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Der hierfür eingesetzte LSB muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten. Unser anwendungsbezogenes Tagesseminar vermittelt Ihnen ausführlich alle notwendigen Informationen, über die der LSB nachweislich verfügen muss, um seine Aufgabe verantwortungsvoll auszuüben.


INHALT
  • Auffrischung Stand der Technik zu:
    • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
    • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Lasersicherheit und -schutz (inkl. direkte Gefährung)
    • Beispielhafte Anwendungen in Medizin und Kosmetik
    • Auswahl und Durchführung der Schutzmaßnahmen (T-O-P)
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
    • Auszüge aus der aktuellen OStrV und den TROS
    • MPG, MPBetreibV, ProdSG
  • Aufgaben und Verantwortung des LSB
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung im Bereich der medizinischen und / oder kosmetischen Anwendung
    • Systematik, Vorgehensweise, Aufbau
  • Prüfung



ABSCHLUSS
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Qualifikationsnachweis als "Laserschutzbeauftragter (LSB) nach OStrV § 5, Anwendungsbereich Medizin / Kosmetik".




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Anmerkung:
Zur fachgerechten Durchführung einer Behandlung am Menschen sind jedoch darüber hinausgehende physikalische, technische, biologische und medizinische Kenntnisse erforderlich. Diese werden mit dem Abschluss als LSB nicht erfüllt!
Zielgruppe:
Mitarbeiter aus der Medizin / Kosmetik, die mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 arbeiten, insbesondere Mitarbeiter, die die Funktion des Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, technische Aufsichtsbeamte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Laserschutzbeauftragte (LSB) mit eingeschränkter Fachkunde

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