Für einen zwischen der öffentlichen Auftragsstelle und dem oder der Auftragnehmer/-in abgeschlossenen Vertrag für die Ausführung von Leistungen stellt Teil B der VOL allgemeine Vertragsbedingungen auf, welche den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) gelten insbesondere für Dienst-, Kauf-, Werk- sowie Werklieferungsverträge und damit für die praktisch häufigsten Vertragskonstellationen.
Öffentliche Auftraggeber sollen – insbesondere im Oberschwellenbereich – in der Regel die Bestimmungen in ihre Verträge einbeziehen.
Diese Schulung dient der Erörterung der grundlegenden Regelungen der VOL/B anhand der vom Land NRW aufgestellten Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Themen
•Vereinbarung allgemeiner Vertragsbedingungen
oVerpflichtung zur Einbeziehung?
oAGB-Kontrolle
•Vertragsdurchführung
oGrundsätze bei der Ausführung der Leistung
oLeistungsänderung
oGüteprüfung
oAbnahme
•Leistungsstörung
oBehinderungen und Unterbrechungen
oPflichtverletzungen
oMängelansprüche
•Beendigung des Vertragsverhältnisses
oVertragslösung durch den Auftragnehmer
oVertragslösung durch den Auftraggeber
•Zahlung, Strafe und Sicherheit
oRechnung, Zahlung
oVertragsstrafe
oSicherheitsleistungen
•Rechtsstreitigkeiten