In einem sich rasch ändernden Umfeld kommt dem Thema „Entwicklung“ eine besondere Bedeutung zu.
Die große Neuerung dürfte für viele Organisationen im Abschnitt 8.3 „Entwicklung von Produkten undDienstleistungen“ liegen, denn der Punkt Entwicklung ist nun nicht mehr pauschal ausschließbar.Dieser Änderung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass jede Organisation sich kontinuierlich mit Fragenbeschäftigen muss, wie sie die Kundenzufriedenheit auch in Zukunft steigern kann und was ihre Kunden sich in Zukunft von ihr erwarten. Diese Fragestellungen reichen im Sinne der neuen Interpretation der Norm aus, um von einem Entwicklungsprozess für Produkte und Dienstleistungen zu sprechen.Die Norm stellt also eine Anforderung an die Organisation, die die Erarbeitung, Umsetzung undAufrechterhaltung eines Entwicklungsprozesses verlangt, der dazu geeignet ist, die anschließendeBereitstellung von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten.Da kaum eine Organisation in der Lage sein wird, sich diesen Fragen zu entziehen, wird auch kaum eine den Entwicklungsprozess künftig mehr ausschließen können. Sollte eine Organisation dennoch der Ansicht sein, Entwicklung ausschließen zu können, muss sie diesen Ausschluss nun schriftlich begründen.Teil der Begründung muss dann im Umkehrschluss sein, wie es der Organisation trotzdem gelingen wird,Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechend zu produzieren und die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Dieses neue Prinzip bedeutet de facto eine „Beweislastumkehr“. Primär wird nun unterstellt, dass jede Organisation in passender Tiefe einen Entwicklungsprozess benötigt und somit einzurichten hat und nur unter speziellen Voraussetzungen, die entsprechend zu rechtfertigen und zubegründen sind, darauf verzichtet werden kann.Aus diesen Überlegungen folgt, dass Produkte und Dienstleistungen einer Organisation immer wiederverbessert, angepasst oder manchmal auch neu entwickelt werden müssen. Dies betrifft nicht nur dieProdukte und Dienstleistungen selbst, sondern auch alle mit ihnen verbundenen, relevanten,organisationsinternen und -externen Prozesse und Tätigkeiten bis hin zu den zugehörigen Geschäftsmodellen.Sollte die Entwicklung vornehmlich bei einem externen Anbieter stattfinden, muss die Organisation dennoch nachweisen, dass sie den Entwicklungsprozess maßgeblich mitsteuert.
Inhalte
Methoden
Dieses Seminar findet online statt. Sie benötigen eine stabile Internetverbindung und funktionstüchtigeTonhardware (Lautsprecher & Mikrofon). Bitte testen Sie diese Grundvoraussetzungen im Voraus!
Material
Der online Kurs „Professionelle Entwicklungsprozesse“ aus der Reihe „QM kurz & kompakt“ soll Ihnen einen Überblick verschaffen, welche Anforderungen die ISO 9001 an den Entwicklungsprozess stellt und wie eine Entwicklungsplanung und der Entwicklungsprozess zu gestalten ist. Ferner werden die Entwicklungseingaben sowie die Steuerungsmaßnahmen für die Entwicklung besprochen. Die Entwicklungsergebnisse definieren, was die Organisation herstellen oder leisten wird, um die definierten Anforderungen zu erfüllen.Die unterschiedlichsten Formen, die Entwicklungsergebnisse annehmen können werden dargestellt und die Anforderungen der Qualitätsnorm, unabhängig welche Form und welche Inhalte diese Ergebnisdarstellungen haben, werden diskutiert.Abschließend wird auf mögliche Auswirkungen von Entwicklungsänderungen eingegangen.
Ziele
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