Jetzt informieren und buchen!ZIELBei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs, die sich aus 2 Teilprüfungen zusammensetzt, im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit.
Der Prüfgrundsatz DGUV 314-003 gibt dem Ganzen noch eine besondere Bedeutung, da hier anhand definierter Arbeits- / Checklisten alle besonderen Prüfpunkte aus Sicht der Arbeitssicherheit betrachtet werden. Diese Prüfung erfolgt größtenteils im Rahmen einer Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Unser eintägiges Seminar vermittelt Ihnen das notwendige, allgemeine und fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der geforderten visuellen Prüfung.
INHALT
- Einführung in das Thema
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
- BetrSichV und TRBS 1201/1203
- DGUV Vorschrift 70
- DGUV Grundsatz 314-003
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Zur Prüfung befähigte Person gemäß DGUV Grundsatz 314-003 und TRBS 1203
- Verantwortungs- und Haftungsbereiche eines Prüfers
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Festlegung der Prüffristen nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1201 und Kap. 4 des DGUV Grundsatzes 314 003
- Mängel an Fahrzeugen und deren Dokumentation
- Auswirkung und Bewertung von Mängeln
- Theoretische Abschlussprüfung
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 § 57".
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