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Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – und betrifft auch digitale Lernangebote.
Vor allem im Bereich E-Learning-Content und Lernmanagementsysteme ist der Anwendungsbereich des BFSG oftmals unklar, je nach Ausgestaltung des E-Learnings sind nur Teilbereiche betroffen. Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie, die vom BFSG erfassten Bereiche zu definieren und die Umsetzungspflichten für diese Bereiche genau zu erfassen. Und natürlich, welche Ausnahmen greifen können. Die Tücke steckt im Detail!
Sie erfahren, was das Gesetz konkret für E-Learning bedeutet: Wer ist betroffen? Was ist zu tun? Und wie setzen Sie Barrierefreiheit praxisnah und rechtssicher um? Mit echten Beispielen, Übungen und Klartext zu Pflichten, Ausnahmen und Fallstricken.
Übrigens: Die Marktüberwachungsbehörde kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen für das nicht barrierefreie Ausgestalten einer verpflichteten Website oder E-Books. Auch drohen Reputationsschäden und Abmahnungen von Mitbewerbern. Mit einer sauberen Dokumentation aller rechtlichen Überlegungen kann man sich auf (stichprobenartige) Prüfungen sehr gut vorbereiten.
Unsere Referenten-Team besteht aus einer Juristin und einer Usability-Expertin! So haben Sie beide Sichtweisen zielführend verknüpft.
Machen Sie Ihre Lerninhalte fit für alle – bevor es teuer wird!
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08.09.2025 | 08.09.2025 | Live Online Kurs |