IN VIA Akademie/Meinwerk-Institut gGmbH

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Autonomie am Lebensende - Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen

Anfang 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dies beinhaltet das Recht, sich selbst zu töten und hierbei die freiwillig angebotene Hilfe Dritter zu nutzen. Deshalb hat das Gericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gemäß § 217 Strafgesetzbuch (StGB) für verfassungswidrig erklärt. Zunehmend werden nun Mitarbeitende in der Praxis darauf angesprochen. Dies wirft Fragen auf wie: Gibt es Vorgaben, wie gehen wir mit einem Todeswunsch um, welche Haltung kommunizieren wir, welche Gefühle und Unsicherheiten können auftreten? Wann und wo beginnt oder endet bei Ihnen die Begleitung der Menschen mit Suizidgedanken? Was können Sie zur Suizidprävention und zum Ausbau palliativer Versorgungsangebote in Ihren Einrichtungen beitragen? Es wird in Zukunft eine gute Sorgekultur in unserer Gesellschaft zu fördern sein. Hierzu gilt es die eigene Haltung zu aktuellen ethischen Fragestellungen begründet zu reflektieren. Dabei unterstützt Sie dieses Seminar. Sie diskutieren gute Argumentationslinien mit den Expert*innen und Kolleg*innen und erörtern praktikable Lösungsansätze für die Praxis.

Buchung im Web
Zielgruppe:
Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen und andere Interessierte
Preis:
410,00 € inkl. MwSt. (Preis pro Person)

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24.11.2026 25.11.2026 Paderborn