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Zentrale Studienberatung
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Leimkugelstr. 6
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Prüfungsteil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Für die Teilnahme an diesem Prüfungsteil müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Ein anerkannter Ausbildungsabschluss in einem Beruf, der den Elektronikberufen zugeordnet werden kann 2. Ein anerkannter Ausbildungsabschluss in einem anderen Beruf und mindestens sechs Monate Berufspraxis 3. Mindestens vier Jahre BerufspraxisPrüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen Für die Teilnahme an diesem Prüfungsteil müssen Sie Folgendes nachweisen: 1. Die abgelegte Prüfung im Teil ?Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen?, die nicht älter als fünf Jahre ist und 2. Zusätzlich mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und 3. Den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) oder einer vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Regelung, die den Anforderungen des §?2 AEVO entspricht Wichtig: Die Berufspraxis muss fachlich relevant sein und sich auf typische Aufgaben eines Industriemeisters der Fachrichtung Elektrotechnik beziehen. Auch berufspraktisch vergleichbare Qualifikationen können im Rahmen einer Sonderzulassung anerkannt werden.
-- Verlauf: -- Inhalte: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Rechtsbewusstes HandelnBetriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich ?Führung und Personal? PersonalführungPersonalentwicklung
Qualitätsmanagement
-- F?rderungen:Termine und Orte
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