ZIEL Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 konkretisiert diese Zahl nun auf 5 % der Beschäftigten bzw. abweichend gemäß Gefährdungsbeurteilung.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen die in der ASR A 2.2 beschriebenen Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes auf, sodass Sie im Anschluss Ihren Brandschutzbeauftragten qualifiziert unterstützen können.
INHALT
Theorie:
Rechtliche Grundlagen und betriebliche Brandschutzorganisation
Brandursachen und Gefahren durch Brände
Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze
Verhalten im Brandfall
Grundlagen des Verbrennungs- bzw. Löschprozesses
Brandklassen
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen / Löschgeräten
Praxis:
Bedienen von Handfeuerlöschern
Löschübung der Seminarteilnehmer: Ablöschen von Bränden der Brandklasse A, B, C mit Wasser und CO2
Das Seminar erfüllt die inhaltlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A 2.2 (6.2). Es dient auch der Fortbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz, zu dessen Erfüllung der Arbeitgeber verpflichtet ist. Der Arbei
Zielgruppe:
Betriebliche Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Haustechniker, Mitarbeiter aus Behörden, Mitarbeiter in Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte