TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

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Beauftragtenwesen im Arbeitsschutz – Wie viele, wen und wie wird der Bedarf zeitgemäß ermittelt Workshop zur Ausarbeitung inkl. Medieneinsatz über AI/

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ZIEL
In diesem eintägigen Workshop bringen Sie Ihr Wissen über notwendige und freiwillige Beauftragte im Arbeitsschutz auf den aktuellen Stand. Auf Grundlage der gesetzlichen Anforderungen sowie des Arbeitspapiers des BMAS „Effizienter und bürokratiearmer Arbeitsschutz“ erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über das Beauftragtenwesen im Betrieb. Mit Unterstützung moderner Medien, beispielsweise KI-Tools wie ChatGPT, erarbeiten Sie eine übersichtliche Matrix, die zeigt, welche Funktionen im eigenen Unternehmen erforderlich sind. Dabei werden die aktuellen Vorgaben aus Arbeitsschutzregelungen wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) berücksichtigt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den notwendigen Voraussetzungen und Qualifikationen für die Übernahme dieser Beauftragtenfunktionen. Ergänzend wird erarbeitet, welche angemessenen und zeitnahen Fortbildungen für die Ausübung dieser Aufgaben sinnvoll sind.


INHALT
  • Übersicht der derzeit notwendigen und freiwilligen Beauftragten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Konzeptschreiben des BMAS für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz in Deutschland
  • Update/Auffrischung der aktuellen Regelwerke/Verordnungen für das „Beauftragtenwesen“ aus Sicht der GefStoffV, BetrSichV, etc. und der DGUV Vorschrift 1 ff
  • Recherchenutzung von AI/ChatGPT zum Beauftragtenwesen
    • Was sagt AI zu den „notwendigen/verpflichtenden“ BA?
    • Was sagt AI zu der Auswahl und Qualifikation der BA aus?
    • Wie zuverlässig sind diese Daten von AI/ChatGPT?
  • Festlegung der notwendigen Fortbildung/Auffrischung der Beauftragten
    • Legt der Gesetzgeber oder DGUV einen Zeitraum „x“ für eine Fortbildung fest?
  • Zusammenfassung, Erfahrungsaustausch und Diskussion



ABSCHLUSS
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)




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Anmerkung:
Das Seminar erfüllt die Anforderungen nach § 37 (6) BetrVG. Die oben genannten Inhalte dieses Seminars sind notwendig für die laufenden und anstehenden Aufgaben (Mitbestimmung) des Gremiums nach §§ 87 und 89.
Zielgruppe:
Personen, die als Verantwortliche Person nach § 13 ArbSchG bestellt sind, Personalentwickler oder vergleichbar, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Vertreter von Personal-/Betriebsräten oder interessierte Personen.
Preis:
534,31 € inkl. MwSt. (pro Person)

Termine und Orte

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03.12.2026 03.12.2026 Sulzbach
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01.12.2027 01.12.2027 Nürnberg