Jetzt informieren und buchen!ZIELWer Großraum- / Schwertransporte im öffentlichen Verkehrsraum begleitet und verkehrsbehördliche Anordnungen umsetzt, muss ein hohes Maß an Sorgfalt an Maßnahmen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des öffentlichen Straßenverkehrs erfüllen. Dazu fordert der Gesetzgeber mit den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte den Einsatz fachkundiger und zuverlässiger und im zweijährigen Turnus unterwiesener Personen.
Sie erhalten in der eintägigen Fortbildung aktuelle Kenntnisse über die neuesten rechtlichen und technischen Entwicklungen, zu den zu erfüllenden Regelwerksanforderungen, der Genehmigungspraxis sowie der Bautechnik / Fahrzeugtechnik und praxisnahe Hinweise zur Umsetzung auf der Strecke, sowie fachliche Informationen zur Befähigung als Verwaltungshelfer oder beliehene Person. Insbesondere im Hinblick darauf, dafür qualifiziert zu sein und berufen werden zu können.
(*es können behördenspezifische weitere Qualifikationen notwendig werden, näheres dazu erfahren Sie im Seminar)
INHALT
- Auffrischung/Update Rechtsgrundlagen und Straßenverkehrsrecht
- StVO, VwV-StVO, StVZO,…
- Allgemeine Rechtsgrundlagen von Großraum- und Schwertransporten
- Genehmigungspraxis
- Bautechnik von Straßen und Brücken
- Verhalten des Begleitpersonals
- WVZ Anlagen (Wechselverkehrszeichen)
- Lagebedingte Einsatzdurchführung
- Praxisbezogene Handlungshilfen
- Verwaltungshelfer und beliehene Person
- Planung von Fahrtstrecken
- Bedeutung / Umsetzung und Anwendung der Regelpläne
- rechtssicherer Einsatz von Warnposten / Verkehrsposten
- Zusammenfassung / Beispiele / Fragerunde
ABSCHLUSSBefähigungsnachweis.
Der Inhaber ist nach dem Seminar berechtigt, die Begleitfahrzeuge BF3 / BF3+ / BF4 mit Wechselverkehrszeichenanlage gem. VkBl. 2012 S. 42 / 2015 S. 404 und RWVZ i.d.jeweils gültigen Fassung, für 2 Jahre zu führen sowie selbständig, alle aus den jeweiligen GST-Genehmigungsbescheiden und verkehrsbehördlichen Anordnungen resultierenden Auflagen durchzuführen. Darüber hinaus erfüllt er die Voraussetzung, um bei Bedarf weiterhin als Verwaltungshelfer und / oder beliehene Person bestellt zu werden.
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