Eckert Schulen

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Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik IHK (m/w) - Vollzeit

Der Fachkräftemangel hat Deutschland fest im Griff – auch die mineralische Roh- und Baustoffindustrie klagt über fehlenden Fach- und Führungskräfte-Nachwuchs. Mit zahlreichen Fachverbänden der Steine-und-Erden-Industrie setzt eine gesamte Branche auf das bewährte Eckert-Know-how. Eine neue Weiterbildungsrichtung entsteht: Die bundesweit einmalige Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister IHK in der Fachrichtung Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik.


Die Lehrgangsinhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern erstellt – dementsprechend ergeben sich für die Absolventen beste Karriereperspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten in einer vielfältigen Branche.


 


Vom Facharbeiter zur Führungskraft


Fundiert ausgebildet sind Industriemeister Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik IHK Experten ihres Fachs. Sie sind die Schnittstelle zwischen Planung und Fertigung, wirken als Mittler zwischen (Fach-)Arbeitern und Management. Mit ihrem erlernten Fachwissen überwachen die Absolventen als Spezialisten verschiedene Produktionsabläufe im Betrieb, entscheiden über den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln und sorgen für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben. Sie planen Arbeitsabläufe und haben dabei die Kostenentwicklung bestens im Blick. Mit der Aushändigung des Ausbildereignungsscheins (AdA-Schein) übernehmen die Absolventen zudem eine wichtige Rolle innerhalb der betrieblichen Personalentwicklung. Solche Fach- und Führungskräfte braucht die deutsche Roh- und Baustoffindustrie.


Die nächste Stufe erreichen Industriemeister IHK mit der Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt IHK – weitere Infos unter www.eckert-schulen.de/bwtb.

Anmerkung:
https://www.eckert-schulen.de/akademie/industriemeister-aufbereitungs-und-verfahrenstechnik-ihk-mw
Seminardauer:
236 Tage
Voraussetzung:

An der Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen darf teilnehmen, wer Folgendes nachweist:


  1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, technischen Ausbildungsberuf, der den Berufen der Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik zugeordnet werden kann – wie z. B. Aufbereitungs- und Verfahrensmechaniker oder Industriemechaniker
  2. oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  3. oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:


  1. Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachübergreifende Basisqualifikationen und
  2. In den in oben genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Bei Vollzeitveranstaltungen muss ein Jahr Berufspraxis bereits bei Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden.


Die Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist Zulassungsvoraussetzung der Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden. (siehe Kursangebote zur Ausbildereignung (AdA)

Preis:
4.100,00 € inkl. MwSt. (pro Person)
Termin:
frei Vereinbar

Termine und Orte