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Neue 1-jährige Ausbildung (10 Wochenenden) in Suchtpädagogik mit Kassenanerkennung (gem. §20 a SGB V) 2026 - 2027
Ausbildung in Suchtpädagogik - Zertifizierung zum/zur Suchtpädagog:in in Kooperation mit dem VBE-NRW und Unterstützung durch AKTION MENSCH
Kurzbeschreibung des Ausbildungskurses:
Durch die Weiterbildung werden die Teilnehmenden befähigt, entsprechend der im „GKV Leitfaden Primärprävention“ aufgeführten Inhalte und Ziele und insbesondere an einer Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen durch ein Angebot an Präventionskursen innerhalb unseres Gesundheitssystems zu arbeiten. Durch die Vermittlung von Grundwissen und Basiskompetenzen in den Bereichen Motivation für den gesundheitsbewussten Umgang mit Alkohol und Nikotin, Entwicklung individueller Strategien zur Reduzierung des Alkohol- und Tabakkonsums, Stärkung persönlicher Kompetenzen und Ressourcen zum gesundheitsgerechten Umgang mit Belastungen, Anleitung zu Rauchstopp, Anleitung zum Erkennen von potenziell suchtgefährdenden Situationen, Förderung von Handlungskompetenzen zur Verringerung der Suchtgefahr, Umgang mit Risikosituationen etc. sowie die Kompetenz zur erfolgreichen Weitervermittlung als Lehrende auf Basis eines zentral bei den Kassen hinterlegten und von ihnen anerkannten Curriculums. Nachdem die Ausbildungsteilnehmer*innen dann die Anerkennung durch die Krankenkassen (Zentrale Prüfstelle Prävention im Auftrag der gesetzlichen Kassen) erhalten haben, können sie zum einen selbst Kurse in „Gesundheitsbewusster Umgang mit Alkohol für die Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern“ und „Anti-Rauch Kurs für die Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern“ anbieten. Die Teilnehmer*innen ihrer Kurse haben dann die Möglichkeit, bei den Kassen eine Kostenerstattung zu beantragen. Und zum anderen können die Teilnehmer*innen der Weiterbildung nach erfolgreicher Anerkennung durch die ZPP Förderanträge (Projektanträge) für Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Schulen und Kitas im Suchtbereich stellen.
Ausgangslage:
Der (Sucht)Alltag: Ambivalenzen und Paradoxien!
Einerseits werden Drogen vehement abgelehnt und stigmatisiert, andererseits gehört der Sekt so selbstverständlich zum Empfang – auch in der Schule – wie der ‚Absacker‘ zum Abendritual, um den stressigen Alltag hinter sich lassen zu können. Das Thema ‚Drogen‘, die sachkundige Aufklärung über deren Missbrauch, gehört zum unterrichtlichen Kerngeschäft, aber vor dem ‚Drogengeschäft‘ im Schatten des Schulgebäudes verschließt man nicht selten die Augen und die ‚Raucherecke‘ wird von den Lehrkräften ebenso eifrig genutzt wie von den Schüler:innen.
Die Fakten sind eindeutig!1
häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt.
Handeln wider besseres Wissen!
1 Quellen: Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung 2019 und Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Angesichts dieser bekannten ‚Fakten‘ stellt sich die Frage, was Menschen dazu führt, ‚wider besseres Wissen‘ zu handeln! Aufklärung tut Not – natürlich. Aber das allein genügt nicht. Es müssen Strategien entwickelt und eingeübt werden, mit denen präventiv auf die gesellschaftlichen, kulturellen und innerpsychischen Faktoren Einfluss genommen werden kann, die den Konsum begünstigen oder eben auch begrenzen oder verhindern.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene benötigen ein Instrumentarium, das es ihnen erlaubt, selbstverantwortlich und gesundheitsbewusst mit den alltäglichen Suchtgefahren umzugehen.
Prävention – seit 2015 gesetzlich verankert!
Angesichts dieser Herausforderungen hat der deutsche Bundestag im Sommer 2015 ein
‚Präventionsgesetz‘ verabschiedet, das in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz zukünftig alle Arbeitgeber:innen verpflichtet, für ihre Mitarbeiter:innen gesundheitspräventive Maßnahmen umzusetzen - und dazu gehört ausdrücklich auch die Reduktion des Alkohol- und Tabakkonsums.
Dieses gilt gerade auch für den Arbeits- und Lernort Schule! Durch besonders geschulte und durch die Krankenkassen zertifizierte Seminarleiter:innen sollen konkrete Präventionsmaßnahmen zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol und Nikotin durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen können dann bei den jeweiligen Krankenkassen Anträge auf finanzielle Unterstützung entsprechend dem Präventionsgesetz gestellt werden.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V kann auch
das Thema „Cannabisprävention“ in Form von Übungsgruppen, Seminaren und Workshops
bearbeitet und durch die ‚Gesetzlichen‘ Krankenkassen finanziell unterstützt werden.
Zertifizierung und eigene Kursangebote
Der Bildungsträger ‚Blaues Kreuz Diakonieverein e.V.‘ führt seit Jahren erfolgreich Weiterbildungskurse durch, mit denen die Teilnehmer:innen eine persönliche Zulassung und Zertifizierung durch die Krankenkassen erwerben. Durch die Kooperation mit dem VBE (und anderen Verbänden) können auch Lehrer:innen die Anerkennung durch die Krankenkassen (Zentrale Prüfstelle Prävention im Auftrag der gesetzlichen Kassen) erhalten und dann selbst Kurse in
„Gesundheitsbewusster Umgang mit Alkohol für die Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern“ sowie „Anti-Rauch-Kurs für die Arbeit mit Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern“ anbieten. Die Teilnehmer:innen ihrer Kurse haben dann die Möglichkeit, bei den Kassen eine Kostenerstattung zu beantragen.
Darüber hinaus können die Teilnehmer:innen der Weiterbildung nach erfolgreicher Anerkennung durch die ZPP Förderanträge (Projektanträge) für Maßnahmen der Gesundheitsförderung in Schulen und Kitas im Suchtbereich stellen.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Legalisierung von Cannabis beinhaltet die Ausbildung eine umfassende Betrachtung des Phänomens ‚Cannabis‘ aus historischer, politischer und medizinischer Perspektive.
Ausbildungsmodule (Kursinhalte in Auswahl)
Unter anderem: Gruppendynamischer Einführungsworkshop mit Hinführung zur Thematik, Vorbereitung auf die Antragserstellung // Die wissenschaftlichen Grundlagentheorien zum Thema ‚Sucht‘ // Einführung in die Grundlagen des Gesundheitsmanagements (individuell-biografisch / systemisch) // Die aktuelle Situation des Suchtmittelmissbrauchs in Deutschland: Drogenpolitik – Gesetzgebung – Präventionsprogramme – Therapieprogramme; Jugend und Drogen – Das Suchthilfesystem // Präventionsprogramme // ‚State of the Art‘ der Suchtberatung: Motivierende Gesprächsführung // Betriebliche Suchtprävention // Abschluss und Sicherstellung des Präventionsprogrammes // Abschluss der Antragserstellung
Termine (Veranstaltungsort 58239 Schwerte/Ruhr):
Modul 1: 08. - 10.05.2026 / Modul 2: 12. - 14.06.2026 / Modul 3: 10. - 12.07.2026 / Modul 4: 11. -13.09.2026 / Modul 5: 09. - 11.10.2026 / Modul 6: 13. - 15.11.2026 / Modul 7: 04. - 06.12.2026 /Modul 8: 15. - 17.01.2027 / Modul 9: 12. - 14.02.2027 / Modul 10: 12. - 14.03.2027
Zeitfenster jeweils Fr.: 16.00 – 20.00 // Sa.: 10.00 – 18.00. // So.: 10.00 – 15.00 Uhr
Termine und Orte
| Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
|---|---|---|---|---|---|
| 08.05.2026 | 14.03.2027 | Schwerte |