Fremdfirmenkoordination gemäß § 8 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 215-830

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Fremdfirmenkoordination gemäß § 8 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 215-830

Beschreibung

Die Beauftragung von Fremdfirmen zur Ausübung von Spezialarbeiten und zeitnaher Ausführung von Tätigkeiten ist selbstverständlich. Dabei sind die Faktoren Zeitmangel, Personalknappheit sowie Expertenwissen mögliche Gründe. Damit aber nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden. Dazu hat der Gesetzgeber die Rolle des Fremdfirmenkoordinators klar definiert. In der DGUV Vorschrift 1 §2 „Pflichten des Unternehmers“ wird somit klar definiert, dass ein „Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis“ zu bestellen ist.
In der Praxis wird dieser Koordinator in der Regel vom Auftraggeber bestellt und dem Fremdunternehmer bekannt gegeben. Das Tagesseminar beinhaltet alle rechtlich relevanten Punkte, um als „Fremdfirmenkoordinator“ bestellt werden zu können und gibt Ihnen Hilfestellung in der Koordination zwischen allen beteiligten Firmen.

 

Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden. Der Fremdfirmenkoordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Externen und achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes bei der Auftragsführung. Externe Firmen sind auch Leiharbeiter oder Wartungsfirmen.

Laut DGUV Information 215-830 hat der Fremdfirmenkoordinator einzugreifen, wenn

  • Sicherheitsbestimmungen offensichtlich missachtet werden
  • die Mitarbeiter unvorhergesehene Situationen – in denen sie selbst oder Dritte gefährdet werden – nicht allein meistern können und
  • die Fremdfirma ihrer Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen ist.
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen im Unternehmen zu tun haben. Fachkräfte für Ar-beitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte, verantwortliche Elektrofachkräfte. Der Teilnehmer sollte eine technische Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung mitbringen. Zudem ist die Fähigkeit der Personalführung und Mitarbeiter-motivation von entscheidender Rolle.
Voraussetzung
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Koor-dinator Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbei-tern der Fremdfirmen. Dies befreit die Führungskräfte der Fremdfirmen jedoch nicht von deren Verantwor-tung für ihre Arbeitnehmer.
Sprache
Deutsch
Förderung
Bildungscheck
Teilnehmerzahl
5 bis 15
Zertifikat
Anbieter-Zertifikat
Anmerkung
auch als Inhouse Schulung buchbar
Preis von der MwSt. befreit
510,00 € (pro Person)
Veranstaltungsart
Präsenzkurs
Veranstaltungszeitraum
1 Tag
Durchführung
Tageskurs
Veranstaltungszeiten

08:30 bis 16:30 Uhr

Termine und Orte

Von Bis Ort Durchführungs-
garantie
Frühbucher bis
Betrag
Lastminute ab
Betrag
05.06.2024 05.06.2024 <frei vereinbar>
18.11.2024 18.11.2024 <frei vereinbar>
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