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Sandra Weidmann
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Gemäß der gesetzlichen Grundlagen hat der Unternehmer in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebes, Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuie- rung sicherstellen. Hierzu ist es geboten, Evakuierungshelfer und/oder Etagenbeauftragte in einem Unternehmen zu etablieren.
Nach Muster-Versammlungsstättenverordnung ist das Betriebspersonal bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zum Beispiel zu unterweisen über die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer Panik.
In diesem Lehrgang erhalten die Teilnehmer das notwendige Wissen, damit Sie eine geordnete Räumung oder Evakuierung zielgerichtet organisieren, planen und umsetzen können.
ZIElE / INHALTE
Im Anschluss an die Unterweisung wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.