Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6 Fortbildung im Bereich Umgang mit
Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELSie als Aufsichtsführender mit entsprechendem Weisungsrecht (Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Poliere, Vorarbeiter oder anderer Vorgesetzter), der im Rahmen der innerbetrieblichen Beauftragung Arbeiten aufeinander abstimmen muss, werden mit dem notwendigen aktuellen Regelwerk der DGUV Vorschriften und den gesetzlichen Regelwerken vertraut gemacht. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach Arbeitsschutzvorschriften abzustimmen und mögliche Gefährdungen, z. B. Wechselwirkungen, zu vermeiden.
INHALT
- Geltende Arbeitsschutzvorschriften (ArbSchG, ArbStättV, GefStoffV etc.)
- Auswirkung der neuen BetrSichV bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen
- Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
- Abgrenzung zum SiGeKo nach Baustellenrecht (hier BaustellV und RAB 30) und Fremdfirmenbeauftragten
- Was bedeutet Abstimmung in der Praxis?
- Das Instrument Gefährdungsbeurteilung / Schutzmaßnahmen / Wirkungskontrolle
- Mögliche Ein- und Unterweisungen sowie Unterrichtungen im Aufgabenbereich (Fallbeispiele)
- Übungen
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
Für weitere Informationen hier klicken...
Zielgruppe
Werks- und Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Vorarbeiter, Meister, Fachvorgesetzte
Zertifikat
Teilnehmerbestätigung
Preis inkl. MwSt.
493,85 € (pro Person)
Veranstaltungsart
Präsenzkurs
Veranstaltungszeitraum
1 Tag
Veranstaltungszeiten
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Termine und Orte
Von |
Bis |
Ort |
Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
17.06.2024 |
17.06.2024 |
Sulzbach |
|
|
|