Arbeits- und Gesundheitsschutz in Klein- / Kleinstbetrieben Überblick der Mindestanforderungen und deren Umsetzung in der Praxis
Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELDas Mitwirken, das Unterstützen, das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Arbeits- / Betriebsanweisungen sowie die Übertragung von Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen, unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche, in jedem Unternehmen angemessen organisiert, abgebildet und umgesetzt werden.
Sie als Arbeitgeber nach § 2 (3) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) müssen sich zur Erfüllung Ihrer Aufgabe regelmäßig fortbilden, da sich die zu beachtenden Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften regelmäßig weiterentwickeln.
In diesem eintägigen Seminar werden Ihnen die aktuellen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke im Arbeits- und Gesundheitsschutz kurz dargestellt und für Ihre betriebliche Praxis erläutert.
INHALT
- Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland
- Strukturen, Aufbau, überwachende Stellen
- Grundlegende Arbeitsschutzverordnungen
- Struktur und Anwendung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke
- Frageforum zum Themenblock
- Grundlegende Forderung aus
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Frageforum zum Themenblock
- Überblick, Bedeutung und rechtliche Stellung von Technischen Regelwerken zu den Arbeitsschutzverordnungen
- ASR, TRBS, BekBS, EmpfBS, TRGS, BekGS etc.
- Betrieblicher Organisationsaufbau Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mindestanforderungen
- Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Implementierung der zu beachtenden Regelwerke im betrieblichen Alltag
- Branchenspezifische Beispiele
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
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Zielgruppe
Betrieblich verantwortliche Personen in Klein- / Kleinstbetrieben mit Personalverantwortung
Zertifikat
Teilnehmerbestätigung
Anmerkung
Das Seminar ersetzt nicht die erforderlichen Schulungen des möglichen Unternehmermodells (gilt in der Regel für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten - in einigen Branchen bis zu 30 Beschäftigten - und ist eine Alternative zur Regelbetreuung) Ihrer zugeord
Veranstaltungsart
Präsenzkurs
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