Beschreibung
Dienste und Einrichtungen der Caritas bewegen sich im Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem kirchlichen Tarifrecht – den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Für eine rechtssichere und verantwortungsvolle Personalarbeit ist daher fundiertes Wissen in beiden Bereichen unerlässlich.
In zwei aufeinander aufbauenden Seminarwochen werden praxisrelevante Grundlagen vermittelt, die für Personalverantwortliche, Führungskräfte und Mitarbeitende in der Verwaltung gleichermaßen wichtig sind. Behandelt werden unter anderem die Grundlagen des allgemeinen Arbeitsrechts einschließlich Vertragsrecht sowie Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis. Thematisiert werden außerdem Struktur und Anwendung der AVR Caritas, zentrale Aspekte des kirchlichen Arbeitsrechts, Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Teilzeit, arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung sowie die Rolle und Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretung.
Ein Seminar mit hohem Praxisbezug für alle, die in Einrichtungen der Caritas arbeitsrechtlich sicher handeln wollen.
Termine:
Abschnitt 1 - Digital:
Teil 1 10. bis 12. Juni 2026
Teil 2 25. bis 26. Juni 2026
Abschnitt 2 - Präsenz: 21.-25. September 2026
Buchung im Web