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Auf Basis der seit dem 31. März 2023 verabschiedeten Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz trat am 01. November 2011 die seinerzeit neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit bedeutsamen Änderungen für Eigentümer von Gewerbe- und Wohnraumimmobilien sowie das Facility Management in Kraft. Nunmehr ist am 31. März 2023 die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verabschiedet worden. Die neue Verordnung setzt die Änderungen der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU)2020/2184) in nationales Recht um.
Insgesamt haben sich mit der neuen Verordnung die Anforderungen an Eigentümer und Betreiber von Trinkwasserinstallationen nochmals deutlich erhöht. Dies zeigt sich schon alleine daran, dass aus den bisher 25 Paragrafen nunmehr 72 Paragrafen geworden sind. Zur Einhaltung und Durchsetzung von Schutzanforderungen normiert die aktuelle Trinkwasserverordnung einen umfassenden Katalog an Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten. Neu hinzugekommene Pflichten und Vorgaben sind insbesondere:
Die Regelungen der aktuellen Trinkwasserverordnung richten sich nicht nur an Unternehmen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, sondern gelten auch für Inhaber bzw. Betreiber sog. Trinkwasserinstallationen. Hierunter sind alle Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens bis zur Verbraucherzapfstelle zu verstehen. Damit obliegt die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Hausinstallation und des abgegebenen Trinkwassers dem Eigentümer, dem Vermieter und auch dem Verwalter einer Immobilie. Erhöhte Haftungsrisiken, vermehrte Prüfungen und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Wasserversorgung in Gebäuden: Die Folgen der Trinkwasserverordnung können immens sein! Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen!
Lassen Sie sich in diesem Seminar auf Basis der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) alle relevanten Informationen und Neuerungen mit den daraus resultierenden Verpflichtungen für Betreiber von Trinkwasserinstallationen aufzeigen. Bringen Sie sich mit dem erlangten Wissen auf den neuesten Stand und minimieren Sie so mögliche negative Folgen – insbesondere bestehende Haftungsrisiken – für sich und Ihr Unternehmen.
Inhalte:
Die rechtlichen Regelungen der aktuellen Trinkwasserverordnung
Betrieb von Trinkwasseranlagen
Allgemeine Anzeige- und Untersuchungspflichten
Besondere Anzeige- und Untersuchungspflichten sowie erhöhte Anforderungen bei zentraler Trinkwassererwärmung
Bestehende Informations- und Dokumentationspflichten
Überwachung durch das Gesundheitsamt
Hygiene von Trinkwasseranlagen – Technische Regelwerke und Normen
Verschärfte Grenzwerte für Uran, Cadmium und Blei
Neue Parametervorgaben für PFAS, Halogenessigsäuren, Bisphenol A, Chlorit, Chlorat, Arsen und Chrom
Die besondere Bedeutung der Legionellen-Problematik
Anforderungen an die Beauftragung der Untersuchungsstellen (Labore)
Probenentnahme
WaterSafetyPlan
Haftungsrisiken und Verantwortlichkeiten entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung
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