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Gabi Sibum
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Die Überlassung eines Dienstwagens ist vor allem bei Führungskräften und Vertriebsmitarbeitern ein wichtiger Vertragsbestandteil. Die private Nutzungsmöglichkeit stellt außerdem ein bedeutsames Motivations- und Vergütungselement dar, das Unternehmen zunehmend als Anreiz nutzen, um Mitarbeiter zu gewinnen. Für den Arbeitgeber ist die Überlassung eines Dienstwagens mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen verbunden. Daher ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung angezeigt. Besonderes Augenmerk sollte man auf eine etwaige Privatnutzung, die Haftung bei Schäden und insbesondere den Widerruf der Nutzung sowie der Herausgabe des Wagens richten. Als arbeitsvertragliche Grundlage bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Sie hängen zum Großteil davon ab, ob das Unternehmen den Dienstwagen nur bestimmten Arbeitnehmern oder einem bestimmbaren Personenkreis – z. B. Vertriebsmitarbeitern – zur Verfügung stellen will. Vor diesem Hintergrund führt das Thema Dienstwagenüberlassung in vielen Unternehmen immer wieder zu Schwierigkeiten und Problemen, vor allem dann, wenn Mitarbeiter unternehmensintern die Position wechseln oder das Unternehmen verlassen.
Daneben steht das Fuhrparkmanagement aufgrund aktueller Rechtsänderungen vor neuen Herausforderungen, die bei der Dienstwagenüberlassung eine bedeutende Rolle spielen. Im Seminar erhalten Sie daher einen Kurzüberblick über die relevanten Eckpunkte der aktuellen Neuerungen:
Inhalte
Dienstwagenanspruch und Umfang des privaten Nutzungsrechts
Dienstwagenüberlassungsvertrag und Dienstwagenordnung (Car Policy)
Das Ende des privaten Nutzungsrechts
Haftung des Arbeitnehmers für Schäden am Dienstwagen
Kfz-Steuer und CO2- Ausstoß
Alternative Antriebe und Elektromobilität
Der Dienstwagen in der Entgeltabrechnung
Sonderfälle
Datenschutz im Fuhrpark (Kurzüberblick)
Aktuelle Rechtsprechung zur Dienstwagennutzung
Ihr Referent:
Lutz D. Fischer
Rechtsanwalt Lutz D. Fischer ist Gründer der Kanzlei fischer.legal aus Sankt Augustin und bundesweit als juristischer Dienstleister tätig. Er ist Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein besonderer Kompetenzbereich liegt im Bereich des Dienstwagen- und Verkehrsrechts. Als Autor hat er zahlreiche Publikationen zum Dienstwagenrecht veröffentlicht, u.a. in der Fachzeitschrift »Flottenmanagement« sowie im Ratgeber »Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement« (Ausgaben 2018-2020 – Kapitel Datenschutz). Daneben steuert er regelmäßig Rechtsinformationen für den wöchentlichen »Flottenmanagement«- Newsletter bei und betreut als Partner die Rechts- und Steuerseiten des Branchenportals www.flotte.de; ferner veröffentlicht er regelmäßig Gastbeiträge im Fuhrpark-Blog von LapID. Als Referent hält er bundesweit offene Seminare, Inhouse-Schulungen und Vorträge zur Dienstwagenüberlassung mit thematischen Bezügen zu Arbeitsrecht/ Entgeltabrechnung/ Professionellem Schadenmanagement/ Datenschutz.
9.00 Uhr – 17.00 Uhr
6 Zeitstunden
nach § 15 FAO
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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28.05.2024 | 28.05.2024 | Live Online-Kurs | |||
20.06.2024 | 20.06.2024 | Live Online-Kurs | |||
09.07.2024 | 09.07.2024 | Live Online-Kurs |