Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELDer fachgerechte Umgang mit Asbest setzt entsprechende Sachkunde voraus. Um diese auf dem neuesten Stand zu halten, bieten wir den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungslehrgang an. Gemäß Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten die Sachkundenachweise für den Zeitraum von sechs Jahren.
Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Wir erläutern Ihnen die geprüften Verfahren gemäß DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) unter Berücksichtigung der neuesten Ergänzungen. Zudem infomieren wir Sie über die Entwicklung und den aktuellen Stand der TRGS 519.
Unsere Experten geben Ihnen praxisnahe Hinweise für den sicheren Umgang mit Asbest, sodass Sie optimal auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten vorbereitet sind.
INHALT
- Rechtliche Grundlagen - aktueller Stand
- TRGS 519 - aktueller Stand
- Asbest unter den rechtlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung
- Überdeckungsverbot
- Reinigen von Asbestzementprodukten
- Behördliche Ausnahmen
- DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664) - Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit den aktuellen Ergänzungen
- Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M 23 - Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
- Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch, speziell im Umgang mit fest gebundenen Asbestprodukten
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung (digital)
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