Ansprechpartner
Dorothee Düking
Adresse
Ruhrorter Straße 47
45478 Mülheim an der Ruhr
Telefon
0208 99388 32
Fax
0208 99388 99
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Die Beauftragung von Fremdfirmen zur Ausübung von Spezialarbeiten und zeitnaher Ausführung von Tätigkeiten ist selbstverständlich. Dabei sind die Faktoren Zeitmangel, Personalknappheit sowie Expertenwissen mögliche Gründe. Damit aber nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden. Dazu hat der Gesetzgeber die Rolle des Fremdfirmenkoordinators klar definiert. In der DGUV Vorschrift 1 §2 „Pflichten des Unternehmers“ wird somit klar definiert, dass ein „Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis“ zu bestellen ist.
In der Praxis wird dieser Koordinator in der Regel vom Auftraggeber bestellt und dem Fremdunternehmer bekannt gegeben. Das Tagesseminar beinhaltet alle rechtlich relevanten Punkte, um als „Fremdfirmenkoordinator“ bestellt werden zu können und gibt Ihnen Hilfestellung in der Koordination zwischen allen beteiligten Firmen.
Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden. Der Fremdfirmenkoordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Externen und achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes bei der Auftragsführung. Externe Firmen sind auch Leiharbeiter oder Wartungsfirmen.
Laut DGUV Information 215-830 hat der Fremdfirmenkoordinator einzugreifen, wenn
08:30 bis 16:30 Uhr
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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