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Zentrale Studienberatung
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Prüfungsteil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Für die Teilnahme an diesem Prüfungsteil müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Ein anerkannter Ausbildungsabschluss in einem Beruf der Metallberufe 2. Ein anerkannter Ausbildungsabschluss in einem anderen Beruf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis 3. Mindestens vier Jahre Berufspraxis
Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen Für die Teilnahme an diesem Prüfungsteil müssen Sie Folgendes nachweisen:
1. Die abgelegte Prüfung im Teil ?Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen?, die nicht älter als 5 Jahre ist und 2. zusätzlich mindestens 1 weiteres Jahr Berufspraxis und 3. den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)oder einer vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Regelung, die den Anforderungen des §?2 AEVO entspricht
Wichtig: Die Berufspraxis muss fachlich relevant sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters der Fachrichtung Metall haben. Auch berufspraktisch vergleichbare Qualifikationen können im Rahmen einer Sonderzulassung anerkannt werden.
-- Verlauf: -- Inhalte:Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich ?Technik?
Betriebstechnik
Fertigungstechnik
Montagetechnik
Handlungsbereich ?Organisation? Betriebliches Kostenwesen
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich ?Führung und Personal? Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement Ausbildung der AusbilderTermine und Orte
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| 10.09.2026 | 10.12.2028 | Duisburg |