Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELWer Großraum- /Schwertransporte im öffentlichen Verkehrsraum begleitet und verkehrsbehördliche Anordnungen umsetzt, muss ein hohes Maß an Sorgfalt, an Maßnahmen zur Sicherung und Aufrechterhaltung des öffentlichen Straßenverkehrs erfüllen. Dazu fordert der Gesetzgeber mit den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte den Einsatz fachkundiger und zuverlässiger Personen.
Sie erhalten neben fundierten Kenntnissen der einschlägigen Regelwerksanforderungen, der Genehmigungspraxis sowie der Bau- und Fahrzeugtechnik praxisnahe Hinweise zur Umsetzung auf der Strecke. Darüber hinaus erwerben Sie die fachliche Qualifikation, um als Verwaltungshelfer oder beliehene Person eingesetzt und entsprechend berufen werden zu können.
INHALT
- Straßenverkehrsrecht
- Allgemeine Rechtsgrundlagen von Großraum- und Schwertransporten
- Genehmigungspraxis
- Bautechnik von Straßen und Brücken
- Verhalten des Begleitpersonals
- WVZ-Anlagen (Wechselverkehrszeichen)
- Lagebedingte Einsatzdurchführung
- Praxisbezogene Handlungshilfen
- Abschlussprüfung
- Verwaltungshelfer oder beliehene Person
- StVO, VwV-StVO, StVZO
- Planung von Fahrtstrecken
- Bedeutung / Umsetzung und Anwendung der Regelpläne
- rechtssicherer Einsatz von Warnposten / Verkehrsposten
- Zusammenfassung / Beispiele / Fragerunde
- Lernerfolgskontrolle
ABSCHLUSSBefähigungs-/Kompetenznachweis,
Der Inhaber ist berechtigt, Begleitfahrzeuge der Klassen BF3, BF3+ und BF4 mit Wechselverkehrszeichenanlage gemäß den Vorgaben des Verkehrsblatts (VkBl. 2012, S. 42; VkBl. 2015, S. 404) sowie der jeweils geltenden Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen (RWVZ) zu führen. Er ist befähigt, die sich aus den jeweiligen GST-Genehmigungsbescheiden und verkehrsbehördlichen Anordnungen ergebenden Auflagen eigenverantwortlich umzusetzen und durchzuführen. Darüber hinaus erfüllt er die fachlichen Voraussetzungen, um bei Bedarf und nach Ermessen der zuständigen Genehmigungsbehörde als Verwaltungshelfer und/oder beliehene Person bestellt zu werden.
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