Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)

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BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH

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Grundlehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)

Beschreibung
Gemäß der §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) können Unternehmen, die Abfälle entsorgen, sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Eine Voraussetzung zur Erlangung der Zertifizierungsurkunde ist, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die Fachkunde gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen können. Wesentlicher Bestandteil der Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs und alle zwei Jahre die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang. Gemäß § 54 KrWG müssen die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes beauftragten Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen über die Fach-kunde gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) verfügen. Unbedingte Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich zugelassenen Grundlehrgangs gemäß § 5 AbfAEV und alle drei Jahre die Teilnahme an einem Auffrischungslehrgang gemäß § 5 AbfAEV. Die Inhalte der Grundlehrgänge gemäß §9 EfbV und §5 AbfAEV sind nahezu deckungsgleich, so dass beide Fachkundenachweise durch den Besuch einer einzigen Veranstaltung erworben werden. 4 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:15 Uhr HINWEIS Es besteht die Möglichkeit durch den Besuch eines 1-tägigen Zusatzmoduls die erforderlichen Fachkundekenntnisse eines Betriebsbeauftragten für Abfall gemäß der §§ 59 und 60 KrWG und § 9 AbfBeauftrV zu erwerben Themen PROGRAMM •Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltschutzvorschriften, u.a. oEinführung in Rechtsvorschriften oEuropäisches Abfall- und Umweltrecht oKreislaufwirtschaftsgesetz oUntergesetzliches Regelwerk oÜberwachung der Abfallentsorgung oZulassung von Anlagen •Straf- und haftungsrechtliche Risiken bei der Entsorgung von Abfällen oOrdnungswidrigkeiten oWesentliche Umweltstrafvorschriften oZivilrechtliche Haftungsfragen oBetriebliche Risiken und deren Vermeidung •Abfalleigenschaften und Abfallbewertung oGefährliche Eigenschaften oProbenahmen an Abfallstoffen oDeklarationsanalyse oZuordnen von Abfallschlüsselnummern •Regelungen zum Arbeits- und Umweltschutz, u.a. oArbeitsschutzG, BetriebssicherheitsV, Unfallverhütungsvorschriften oGefahrstoffrecht: Umgang mit gefährlichen Abfällen oGefahrgutvorschriften: Verpackung, Versendung und Transport gefährlicher Abfälle •Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik oAbfallmanagement oSammlung, Sortierung und Zwischenlagerung oVerwertungsmöglichkeiten oBiologische Behandlung oChemisch-physikalische Behandlung oThermische Behandlung oDeponierung oAnforderungen an Entsorgungsfachbetriebe und an Abfalltransporte
Zielgruppe
Abfallentsorger,-sammler, -beförderer, -händler, -makler
Voraussetzung
nein
Sprache
Deutsch
Teilnehmerzahl
1 bis 30
Zertifikat
Zertifikat des Anbieters
Preis inkl. MwSt.
1.410,00 € (pro Person)
Veranstaltungsart
Präsenzkurs
Veranstaltungszeitraum
9 Tage
Durchführung
Tageskurs
Veranstaltungszeiten
09:00-17:00
Termin
frei Vereinbar