Hochrisiko-KI-Systeme nach AI Act und EU-Guidelines rechtssicher klassifizieren

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Hochrisiko-KI-Systeme nach AI Act und EU-Guidelines rechtssicher klassifizieren

Beschreibung

KI-Projekte frühzeitig rechtlich einordnen und Compliance-Risiken vermeiden

Künstliche Intelligenz wird zunehmend in sensiblen Anwendungsbereichen eingesetzt – etwa in Personalprozessen, im Bildungswesen, in kritischen Infrastrukturen, bei Medizinprodukten, in Finanzdienstleistungen oder in behördlichen Entscheidungsprozessen. Gerade in diesen Bereichen ist eine rechtssichere Einordnung besonders wichtig: Unternehmen und Organisationen müssen frühzeitig klären, ob ein KI-System als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung einzustufen ist und damit besonders strengen regulatorischen Anforderungen unterliegt. Diese Einstufung ist in der Praxis häufig anspruchsvoll und erfordert ein strukturiertes Verständnis der Systematik des AI Acts sowie der relevanten Kriterien, Ausnahmen und Abgrenzungsfragen

In diesem Workshop lernen die Teilnehmenden, potenzielle Hochrisiko-KI-Fälle systematisch zu erkennen, typische Einstufungs- und Abgrenzungsfragen fundiert zu bewerten und entsprechende Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Dazu wird die Systematik der KI-Verordnung praxisnah vermittelt und insbesondere die aktuellen Draft Guidelines der EU-Kommission zur Hochrisiko-Klassifizierung einbezogen. Der Workshop unterstützt die Teilnehmenden dabei, mehr Sicherheit im Umgang mit Hochrisiko-KI-Einstufungen zu gewinnen und Klassifizierungsentscheidungen transparent, begründet und anschlussfähig für interne Prüf- und Dokumentationsprozesse aufzubereiten.

Ziele des Workshops

Dieser Workshop vermittelt Ihnen die rechtlichen und praktischen Grundlagen zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach der KI-Verordnung. Sie lernen die beiden zentralen Einstufungswege nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 KI-VO kennen und erfahren, wie die aktuellen EU-Guidelines bei der praktischen Bewertung helfen. Anhand typischer Praxisfälle üben Sie zu erkennen, ob ein KI-System unter Anhang I oder Anhang III fällt, wann der Filtermechanismus nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO greift und welche Anforderungen an eine belastbare Klassifizierungsdokumentation zu stellen sind. Ziel ist es, KI-Projekte frühzeitig rechtlich einordnen und Compliance-Risiken vermeiden zu können.

Zielgruppe

Der Workshop richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance, Datenschutz, Recht, IT, Informationssicherheit, Produktentwicklung und KI-Governance, die KI-Systeme bewerten, einführen oder deren Einsatz begleiten. Er eignet sich insbesondere für Personen, die in Unternehmen oder Behörden für die rechtliche Einordnung von KI-Systemen, KI-Inventare, Freigabeprozesse oder die Umsetzung der KI-Verordnung verantwortlich sind. Grundkenntnisse zum AI Act sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Inhalte des Workshops

  • Grundlagen der Hochrisiko-Klassifizierung nach der KI-Verordnung

    Die zwei Einstufungswege: Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 KI-VO

    Zweckbestimmung, Rollen und Verantwortlichkeiten bei KI-Systemen

    Praxisbeispiele zu regulierten Produkten und Sicherheitskomponenten

    Hochrisiko-Bereiche nach Anhang III der KI-Verordnung

    Filtermechanismus nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO

    Dokumentation und Begründung der Klassifizierungsentscheidung

    Umsetzung in KI-Governance, Datenschutz und Compliance

     

Agenda

Grundlagen der Hochrisiko-Klassifizierung

Einordnung von Hochrisiko-KI in die Systematik der KI-Verordnung

Die zwei Wege zur Hochrisiko-Einstufung: Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 KI-VO

Bedeutung der aktuellen Draft Guidelines der EU-Kommission

Zweckbestimmung als Ausgangspunkt der rechtlichen Bewertung

Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 1 KI-VO

KI-Systeme als regulierte Produkte oder Sicherheitskomponenten

Zusammenhang mit bestehender EU-Produktsicherheitsregulierung

Praxisbeispiele zur Hochrisiko-Einstufung bei regulierten Produkten

Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 2 KI-VO und Anhang III

Überblick über die Hochrisiko-Bereiche des Anhangs III

Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung und Personalmanagement

Wesentliche private und öffentliche Dienste, Strafverfolgung, Migration, Rechtspflege und demokratische Prozesse

Typische Praxisfälle und Abgrenzungsfragen

Der Filtermechanismus nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO

Wann ein Anhang-III-System trotz sensiblen Einsatzbereichs nicht als Hochrisiko-KI gilt

Vorbereitende, unterstützende und eng begrenzte Verfahrensaufgaben

Grenzen des Filters, insbesondere bei Profiling und komplexen KI-SystemenDokumentation der Einstufungsentscheidung

Praktische Umsetzung im Unternehmen

Aufbau eines Prüfpfads für die Hochrisiko-Klassifizierung

Mindestinhalte einer belastbaren Klassifizierungsdokumentation

Schnittstellen zu KI-Governance, Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance

Umgang mit Bestandsystemen, neuen KI-Projekten und beschafften KI-Lösungen

Praxisfälle und Abschluss

Gemeinsame Einordnung ausgewählter KI-Anwendungen

Häufige Fehler bei der Hochrisiko-Einstufung

Zusammenfassung der wichtigsten Prüfschritte für die Praxis

Offene Fragen und Abschlussdiskussion
 

Weitere Informationen zum Seminar und zur Direktbuchung - auch als Inhouse-Schulung buchbar.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen zum Seminar: vertrieb@bitkom-akademie.de.

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Teilnehmerzahl
5 bis 15
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Preis inkl. MwSt.
773,50 € (pro Person)
Veranstaltungsart
Präsenzkurs
Durchführung
Tageskurs

Termine und Orte

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15.12.2026 15.07.2026 Online