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Ziel dieser Schulung zur Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle von Gerüsten ist die Qualifizierung von Personen, die Gerüste vor der Nutzung auf deren sichere Funktion prüfen sollen. Die Bereitstellung und Nutzung von Gerüsten muss den Vorgaben der BetrSichV, der TRBS 2121 sowie der DGUV Information 201-011 entsprechen. Dieses Seminar (Dauer von 9:00 bis 16:00 Uhr) vermittelt praxisnah die erforderlichen Kenntnisse, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und die sichere Verwendung fachgerecht zu beurteilen.
Ihre Vorteile - Ihre Qualifizierung:
Praxisnahe Schulung - online oder Präsenz
Fachgerechte Kontrolle und Dokumentation an Gerüsten
Umfangreiche Kenntnisse zur Gerüstkontrolle
Qualifikationsnachweis über die in der Schulung erworbenen Fähigkeiten
Ihr Gruppenrabatt ab 3 Anmeldungen = 15%
Wie lange dauert die Schulung?
09:00 - ca. 16:00 Uhr
An wen richtet sich die Schulung?
Mitarbeiter von Hochbau- und Ausbaubetrieben, Dachdecker-, Zimmerer- und Fassadenbaubetrieben, Maler- und Lackiererbetriebe, Gerüstbaubetriebe, Unternehmen der Gebäudereinigung, Montagebetriebe, private Bauwirtschaft, Handwerksbetriebe aller Gewerke (z. B. Elektro, Sanitär), Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Ingenieurbüros für Bauwesen, Architekten, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), Bauleiter, Poliere sowie zuständige Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter.
Welche Inhalte werden in der Schulung behandelt?
Rechtsgrundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheits-verordnung, Technische Regeln für Betriebssicherheit, DGUV Schriften
Verantwortung und Haftung: Pflichten des Gerüstnutzers und des Arbeitgebers
Qualifikation: Anforderungen an die „qualifizierte Person“ zur Inaugenscheinnahme
Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung von Absturzgefährdungen und Schutzmaßnahmen
Kennzeichnung: Prüfung des Gerüst-Prüfprotokolls und der Freigabe-Kennzeichnung
Eignungsprüfung: Abgleich der Last-, Breiten- und Höhenklassen mit dem Verwendungszweck
Konstruktive Kontrolle: Überprüfung von Belägen, Geländern, Zwischenholmen und Bordbrettern
Standsicherheit: Beurteilung von Untergrund, Aufstellung und Verankerungen
Zugänge: Kontrolle von Leitern, Treppenläufen und Durchstiegen
Sichtkontrolle: Erkennen von offensichtlichen Mängeln und Beschädigungen vor täglichem Arbeitsbeginn
Funktionskontrolle: Prüfung der Wirksamkeit von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
Besonderheiten: Fahrbare Gerüste und Kleingerüste
Dokumentation: Rechtssicheres Führen von Checklisten und Protokollierung der Ergebnisse
Arbeitsschutz: Maßnahmen zur Absturzprävention und Verwendung von PSAgA
Welcher Schulungsnachweis wird erworben?
Schulungsbescheinigung für die "Befähigte Person", Sicherheitspass bei Bedarf (Alle Nachweise für Schulungen, Unterweisungen etc. auf einen Blick).
Welche Leistungen sind im Preis enthalten?
Im Preis enthalten sind der Qualifikationsnachweis gemäß BetrSichV und TRBS 2121.
Gut zu wissen
Qualifikationsnachweis zur „befähigten Person für die Inaugenscheinnahme von Gerüsten“ gemäß BetrSichV und TRBS 2121, der zur fachgerechten Prüfung vor der Nutzung berechtigt. Der Nachweis dient als Dokumentation gegenüber der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht. Bei Bedarf stellen wir zusätzlich einen Sicherheitspass aus (alle Nachweise für Schulungen, Unterweisungen etc. auf einen Blick).
Die fachgerechte Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle von Gerüsten erfordert fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, der statischen Anforderungen sowie der Arbeitssicherheit. Gesetze, Verordnungen sowie technische Regeln sind die maßgeblichen Regelwerke für die sichere Verwendung von Gerüsten. Hier sind vor allem die Anforderungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowie die Absturzprävention festgehalten. Die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises für die zur Prüfung befähigte Person ist mittlerweile für die rechtssichere Dokumentation auf jeder Baustelle sowie bei Berufsgenossenschaftsprüfungen zwingend erforderlich.