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Mit dem Inkrafttreten des  IT-Sicherheitsgesetz 2.0  und der Absenkung der Schwellenwerte soll der Anwendungsbereich „kritische Infrastrukturen“ um neue Branchen sowie Hersteller und Zulieferer der jeweiligen Versorgungslieferketten erweitert werden. Dadurch ist eine Vielzahl neuer Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen zur Umsetzung von angemessenen organisatorischen und technischen Maßnahmen und der Meldung von Sicherheitsvorfällen verpflichtet.
Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gemäß IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer IT-Systeme, Komponenten und Prozesse zu treffen. Dies müssen sie auch gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Prüfungen nachweisen können. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, benötigen die Prüfer eine entsprechende Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG, die sie durch dieses Seminar erlangen können. Das Seminar zu IT-Sicherheitsaudits widmet sich den konkreten Anforderungen bei der Prüfung und den entsprechenden Nachweispflichten für ein erfolgreiches Prüfverfahren. Die  aktuelle KRITIS-Verordnung  wird im Rahmen des Lehrgangs ebenfalls ausführlich behandelt.
ZieleSie sind in der Lage, die Prüfgrundlage gemäß IT-Sicherheitsgesetz anzuwenden.
Sie kennen die mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und der neuen KRITIS-Verordnung verbundenen Neuerungen
Sie verstehen das Vorgehen bei dem speziellen  Prüfungsprozess nach § 8a (3) BSIG und kennen die Besonderheiten.
Sie kennen die Dokumentationsvorgaben der Prüfnachweise nach IT-Sicherheitsgesetz.
Die Schulung richtet sich hauptsächlich an Prüfer aus den Bereichen IT-Sicherheit, ISMS und IT-Infrastrukturen sowie an interne Revisoren, Auditoren und Wirtschaftsprüfer.
InhalteDie Bitkom Akademie hat gemeinsam mit dem BSI und anderen Schulungsanbietern die Methoden und Aufgaben für diese Schulung entwickelt. Der vorliegende Lehrgang wird ohne Fokus auf einen branchenspezifischen Standard (B3S) angeboten, jedoch werden Sie als Prüfgrundlage in Struktur und Aufbau ausführlich behandelt.  Konkrete Inhalte sind:
Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz
BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich
Die Prüfgrundlage
Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG
Tag 1
Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (2.0) (Modul I)
Definitionen und gesetzliche Grundlagen
Sicherheitsvorkehrungen und Prüfwesen
Informations- und Meldewesen
BSI-Kritisverordung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich (Modul II)
Rechtsgrundlage
Kerninhalte und relevante Anhänge der BSI-KritisV
Allgemeine Prüfgegenstand
Die Prüfgrundlage (Modul III)
Besonderheiten und wesentliche Prüfthemen
Prüfschema
Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) als Prüfgrundlage
Orientierungshilfen
Abschlussdiskussion und Fragerunde zur praktischen Umsetzung
Tag 2
Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG (Modul IV)
Gesetzliche Regelungen
Prüfprozess
Nachweisprozess
Aufgaben des Betreibers
Aufgaben und Eignung der prüfenden Stellen und des Prüfteams
Gemeinsame Abschlussrunde
BSI-Abschlussprüfung
Weitere Informationen zum Seminar
Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen zum Seminar: vertrieb@bitkom-akademie.de.
Termine und Orte
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