Kreislaufwirtschaftsrecht aktuell 2024 Praxiswichtige Neuerungen und Trends für Erzeuger, Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger – Umsetzung des aktuellen Kreislaufwirtschaftsrechts

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BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH

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Kreislaufwirtschaftsrecht aktuell 2024 Praxiswichtige Neuerungen und Trends für Erzeuger, Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger – Umsetzung des aktuellen Kreislaufwirtschaftsrechts

Beschreibung
Lösungsansätze für aktuelle Frage- und Problem¬stellungen — Vorbereitung auf weitere Entwicklungen Das Jahr 2024: Der Ukraine-Krieg hält an. Die politischen Aktivitäten der EU sowie der Bundesregierung zur Stabilisierung der Energieversorgung haben auch die Frage des sparsamen Umgangs mit Ressourcen stärker ins Bewusstsein gebracht. Auch deshalb ist die Kreislaufwirtschaft von der EU mit Hochdruck in zahlreichen Strategien und Regelungsvorschlägen weiterent-wickelt worden. Hierauf bauen auch die Aktionen des Bundes-umweltministeriums (BMUV) auf. Der Prozess zu einer Erarbeitung einer „Nationalen Kreislauf¬wirtschaftsstrategie“ ist in vollem Gange und wird in den „Stakeholder-Dialog“ gehen. Darüber hinaus werden künftige Rechtsetzungs-vorhaben vorbereitet, die unter dem Eindruck einer parallelen EU-Rechtsetzung stehen. Ein Beispiel dafür ist die durch den aktuellen Entwurf einer EU-VerpackungsVO überlagerte Revision des VerpackungsG, dass die Einführung des „chemischen Recyclings“, Mehrwegvorgaben und Recyclatanforderungen vorsieht. Auch die effiziente Umsetzung des am 27.10.2020 in Kraft getretenen KreislaufwirtschaftsG bleibt ein zentrales Anliegen. Erste Verordnungen sind auf dieser Grundlage bereits in Kraft getreten, wie die Einweg¬kunststoff-VerbotsVO sowie die Einwegkunststoff-Kenn¬zeichnungsVO. Nunmehr befindet sich Einwegkunststoff¬fondsgesetz, dass die Kostentragung für das Littering regelt, im Gesetzgebungsverfahren. Das BMUV hat zudem Auslegungs¬hilfen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen mit den Ländern abgestimmt, die jetzt Grundlage des Vollzuges sind. Weiterhin gibt es zahlreiche Frage- und Problemstellungen bei der Umsetzung der Rechtsvorgaben aus der jüngeren Zeit: u.a. GewerbeabfallVO, VerpackungsG, Elektro- und ElektronikgeräteG. Zahlreiche weitere Rechtsvorgaben sind in der Entwicklung und werden vorgestellt: u.a. AltölVO, AltholzVO, BatterieG, DeponieVO, BioabfallVO. Von besonderer Bedeutung ist die Mantel- bzw. ErsatzbaustoffVO, die zum 01.08.2023 in Kraft treten wird. Eine Novelle ist bereits auf dem Weg. Der Workshop informiert Sie aus erster Hand praxisnah über die aktuellen Entwicklungen und Trends und zeigt Ihnen hierfür entsprechende Handlungsoptionen für die Umsetzung auf. Gerne nehmen die Referenten Beispiele aus der betrieblichen Praxis auf und diskutieren diese mit Ihnen. Themen •Die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“ — erste Überlegungen und der Stand des Verfahrens •Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oDie EU-Vorgaben des Legislativpakets der Kommission oNeue Regelungen im Kreislaufwirtschafts¬gesetz oPlanung neuer Rechtsverordnungen oNeue Vollzugsleitfäden oEU-Einwegkunststoff-Richtlinie und deutsche Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie das geplante EWK-Fondsgesetz •Green Deal und Abfall: Was kommt auf die deutsche Kreislaufwirtschaft zu? (u.a. Entwürfe der EU-BatterieVO, der EU-VerpackungsVO und der VVA sowie die Planungen für die Novelle der AbfRRL ) •Vollzug und Anwendung des aktuellen Kreislaufwirtschaftsrechtes oErzeugerbegriff des KrWG oAbgrenzung Abfall/ Nebenprodukt oEnde der Abfalleigenschaft o5-stufige Abfallhierarchie oGetrenntsammlungpflichten oRecycling- und Verwertungsquoten oÜberlassungs- und Andienungspflichten oGewerbliche Sammlungen oFreiwillige Rücknahme von Abfällen •Umsetzung weiterer Gesetze und Verordnungen oVerpackungsgesetz oGewerbeabfallverordnung oKlärschlammverordnung •Aktuelle Weiterentwicklungen oNEU! Mantel- bzw. Ersatzbaustoffverordnung oVerpackungsgesetz oElektro- und Elektronikgerätegesetz oBatteriegesetz oAltölverordnung oAltholzverordnung oDeponieverordnung oBioabfallverordnung •Grenzüberschreitende Abfallentsorgung: Die aktuellen Entwicklungen im Vollzug und der Fortschreibung der Verbringungsverordnung (VVA) der EU •Änderungen bei Kunststoffen •Neue Anlaufstellenleitlinien •Haftungsrisiken bei der Abfallentsorgung — Entwicklungen •Aktuelles zum Thema „Richtige Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung“
Zielgruppe
•Verantwortliche Personen aus der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft •Verantwortliche Personen aus Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen •Betriebsbeauftragte für Abfall •Mitarbeiter/-innen der Abfallbehörden und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ
Voraussetzung
nein
Sprache
Deutsch
Teilnehmerzahl
1 bis 30
Zertifikat
Zertifikat des Anbieters
Preis inkl. MwSt.
565,00 € (pro Person)
Veranstaltungsart
Live-Online-Kurs
Veranstaltungszeitraum
9 Tage
Durchführung
Tageskurs
Veranstaltungszeiten
09:00-17:00
Termin
frei Vereinbar