Ansprechpartner
Luise Pastrik
Adresse
Linienstraße 130
10115 Berlin
Telefon
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Fax
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Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragter benötigen.
Themenschwerpunkte
Weiterführende Informationen:
Die Fortbildung kann wahlweise als Kombi- oder Einzellehrgang gebucht werden. 1. Tag Immissionsschutzbeauftragte - 400,00 € netto, 2. Tag Störfallbeauftragte 350,00 € netto.
1. Tag Beginn: 08:00 Uhr
2. Tag Beginn: 08:30 Uhr
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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25.03.2026 | 26.03.2026 | Live Online-Kurs | |||
04.06.2026 | 05.06.2026 | Live Online-Kurs | |||
28.09.2026 | 29.09.2026 | Live Online-Kurs |