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Kathrin Tremmel
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Niedernhäuser Mühle 8
64405 Fischbachtal
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06166/ 93 38 937
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Innovativer Sachkundelehrgng zum Rentenberater
Rentenberater/-in zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Vereint dieser Beruf doch verschiedene spezifische Kompetenzen, welche man losgelöst voneinander beispielweise bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger oder bei Rechtsanwälten vermutet. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist also sehr vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde. Konkret die Rentenberatung zur Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung, zum sozialen Entschädigungsrecht, übrigen Sozialversicherungs recht und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG). Um als Rentenberater registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. In unserem Sachkundelehrgang Rentenberater lernen Sie diese. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt und wir bieten Ihnen zwei konforme Lösungen an, um diese zu erreichen.
Wir bieten Ihnen mit dem Sachkundelehrgang Rentenberater unterschiedliche Lehrgangsformate an. Sie haben die Wahl, zwischen Sprint und Ausdauer. Setzen Sie einfach Ihre Präferenzen hinsichtlich Dauer, Tagespensum, Ort, investierter Arbeitszeit und Nebenkosten. Beziehen Sie persönliche Lernerfahrungen und Berufserfahrung mit ein und Sie werden sich für eines der Formate entscheiden können.
Lehrgangsablauf
Um den Lehrgangsablauf weiter zu optimieren sind Änderungen hinsichtlich Dauer und Zeitpunkt einzelner Vorlesungen möglich.
Referenten
Wir garantieren dafür, dass im Sinne des §4 Abs.2 RDV nur qualifizierte Personen eingesetzt werden.
Praktische Sachkunde
Zur Anerkennung der praktischen Sachkunde, vgl. § 12 Abs.1 Nr. 2 RDG sprechen Sie bitte Ihr zuständiges Gericht an.
Zulassungsvoraussetzungen Sachkundelehrgang
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.
Gesetzliche Vorgaben und Zeugnis
Sie erhalten ein qualifiziertes Zeugnis, welches den Anforderungen des §4 Abs.5 RDV entspricht und die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang bescheinigt. Mit diesem Zeugnis weisen Sie die theoretische Sachkunde nach, die für eine Registrierung als Renten berater erforderlich ist.
Schriftliche Aufsichtsarbeiten und mündliche Prüfung
Es sind zwei schriftliche Klausuren zu bestehen. Die Dauer beträgt je 3 Stunden. Die mündliche Prüfung erfolgt am Ende des Lehrgangs. Es gilt die Satzung für die Sachkunde-Prüfung als
Rentenberater.
Wir würden uns freuen, Sie auf dem Schritt in eine neue berufliche Zukunft ein Stück begleiten zu können.
Gesamtdauer:
183 Stunden und 25 Minuten
16 Präsenzphasen, 1 Prüfungsphase
Dieser Kurs dauert länger als der Gesetzgeber es fordert.
Seminarzeiten:
In den Präsenzphasen i.d.R. von 09:00 bis 18:00 Uhr,
in den Online-Phasen freitags von 17:00 - 19:00 Uhr und samstags von 09:00 - 16:00 Uhr
- Mittagspause 1 Stunde, i.d.R. 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
- Kaffeepausen je 15 min, i.d.R. 10:45 Uhr und 15:30 Uhr
Start: 15.06.2026 | Abschlussprüfung: 13.03.2027
In den Präsenzphasen i.d.R. von 09:00 bis 18:00 Uhr,
in den Online-Phasen freitags von 17:00 - 19:00 Uhr und samstags von 09:00 - 16:00 Uhr
- Mittagspause 1 Stunde, i.d.R. 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
- Kaffeepausen je 15 min, i.d.R. 10:45 Uhr und 15:30 Uhr
Start: 15.06.2026 | Abschlussprüfung: 13.03.2027
16 Präsenzphasen, in Köln oder online
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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15.06.2026 | 13.03.2027 | <frei vereinbar> |