Ansprechpartner
Sandra Weidmann
Adresse
Blumenstraße 31
52511 Geilenkirchen
Telefon
02271/837630
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Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, inkl. Erläuterungen zum GSE - Risikoalgorithmus für Groß-Veranstaltungen
Die aktuelle Rechtslage betreffend Großveranstaltungen ist sehr unübersichtlich. Der Begriff „Großveranstaltung“ ist in den aktuellen Rechtsvorschriften faktisch nicht existent. Lediglich in §6 Abs.1 Nr.13 StVG wird er erwähnt, jedoch nicht weiter erläutert. Den Teilnehmern werden die Inhalte (Bereich: Sicherheitskonzept) der Empfehlungen der Projektgruppe „Großveranstaltung“ MIK NRW vermittelt sowie die Grundlagen zur Erstellung von Risiko- und Gefährdungsanalysen für die Genehmigung von Großveranstaltungen.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
VORAUSSETZUNGEN
Abgeschlossene Berufsausbildung in einer der vorgegebenen Fachrichtungen, sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung, Durchführung und Aufsicht von Veranstaltungen sowie der Genehmigung von Events aller Art.
WICHTIG!
Für die Bearbeitung der Themen und das Verständnis der Inhalte in diesem Seminar sind Vorkenntnisse in den Vorschriften und Gesetzen: MVStättVO (o.ä.) sowie dem ArbSchG und den Unfallverhütungsvorschriften wichtig. Bei Bedarf wird empfohlen vorab die Seminare „Sachkundige Aufsichtsperson“ oder „Veranstaltungsleitung“ in Versammlungsstätten zu besuchen.