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Derzeit liegt ein Diskussionsvorschlag des BMF vor und korrespondiert mit den EU-Vorgaben. Mit der sog. „VAT in the Digital Age (ViDA)“ soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für EU-Umsätze eingeführt werden, bei dem auch E-Rechnungspflicht eingeführt kommen soll.
Hierfür soll ein nationales Meldesystem eingeführt werden. Danach sollen Steuerpflichtige den Steuerbehörden auf elektronischem Weg bestimmte Rechnungsdaten (sog. Meldedaten) zu ihren im Inland steuerbaren Umsätzen übermitteln.
Die obligatorische E-Rechnung (E-Invoicing) soll für inländische B2B-Umsätze gelten, Einführung ist ab 01.01.2025 geplant. Dabei ist eine zeitlich befristete Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen angedacht.
Als „Modell“ dient u. a. Italien, dort wurde mit dem 01.01.2019 ein solches Austauschverfahren von Rechnungen verpflichtend eingeführt. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung als Datensatz (xml) und nicht als pdf (wie häufig vermeintlich angenommen) übermittelt werden muss.
Kommt es zur Umsetzung (davon ist auszugehen, nur fraglich wann genau) gewinnt die elektronische Rechnung und damit der vollautomatisierte Rechnungsablauf an Bedeutung. Die Betriebsprüfung wird erheblich beschleunigt und vertieft.
Wer als Unternehmen das E-Invoicing heute schon nutzt, profitiert von vielen Vorteilen. Es sind jedoch wichtige steuerliche Anforderungen zu beachten und der zeitliche Aufwand für die Umsetzung ist nicht zu unterschätzen! Öffentliche Auftraggeber haben schon auf elektronische Rechnungen (XRechnung) umgestellt.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
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