Beschreibung
                                        Jetzt informieren und buchen!ZIELFür Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten ausreichend und angemessen hinsichtlich des Explosionsschutzes unterweisen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I Nr. 1). Diese Personen gelten dann als "Beauftragte Beschäftigte" nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3).
INHALT
 - Allgemeine Grundlagen
 
 
  - Voraussetzungen für das Entstehen von Explosionen durch: Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube
 
  - Kennzeichnung ex-gefährdeter Bereiche
 
  - Optische und akustische Warnsysteme
 
  - Zoneneinteilung für Ex-Bereiche
 
  
   - Gase, Nebel, Dämpfe
 
   - Stäube
 
  
  - Zündquellen, einschließlich gefährlicher elektrostatischer Entladungen
 
  - Brandwache, Brandmeldeanlagen, Löschgeräte, -mittel
 
 
 - Explosionssicherheit
 
 
  - Schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers
 
  - Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
 
  - Vermeidung elektrostatischer Aufladungen bei Ausführung der Arbeiten
 
  - Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel für Arbeiten in Ex-Bereichen
 
  - Durchführung von Arbeiten in Ex-Bereichen
 
  
   - Besonderheiten bei Wartungsarbeiten
 
  
 
 - Gefährliche Arbeiten in Ex-Bereichen, z. B. Heißarbeiten wie:
 
 
  - Schweißarbeiten, Löten
 
  - Auftauarbeiten, Trennschleifarbeiten etc.
 
 
 - Verantwortliche Personen für die betrieblichen Ex-Bereiche
 
 - Freigabemessungen, Freigabeschein
 
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) als Nachweis der durchgeführten Schulung im Sinne GefStoffV Anhang I Nr. 1.2 (1) und Nr. 1.4.
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