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DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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Hier die Liste - incl.der Möglichkeit sich online anzumelden - der aktuellen Wahlvorstandschulungen mit unseren Kooperationspartnern!
Freistellung für Wahlvorstandsschulungen
Die Mitglieder von Wahlvorständen haben einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die oben aufgeführten, erforderlichen Schulungen. Wie diese Freistellung und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt, können Sie unserem Freistellungsratgeber für Wahlvorstände entnehmen.