Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELGemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel wie bspw. eine Tafel, bei denen Gefährdungen durch schädigende Einflüsse bestehen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden.
Der Umfang der Prüfung und die Prüffristen sind vom Schulträger anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Ebenso sind die Anforderungen an die prüfende Person festzulegen.
In diesem halbtägigen Seminar vermitteln wir Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse aus Sicht des Unfallversicherungsträgers mit den anzuwendenden Prüfpunkten und der Form der Dokumentation.
INHALT
- Gesetzliche Grundlagen / Vorschriftenlage zu
- Klappschiebetafeln mit Wand- und / oder Bodenbefestigung
- Pylonentafeln
- Ortsbewegliche Tafeln
- Interaktive Tafelsysteme (Whiteboards, Displays)
- BetrSichV und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Sachkunde bzw. zur Prüfung befähigte Person
- Grundlagen und Voraussetzungen
- Prüfung auf Eignung und Sicherheit nach anerkannten Prüfstandards
- Anforderungen an die Standsicherheit, Befestigung, Antriebe etc.
- Sichtkontrolle vor der Benutzung durch die Lehrkraft
- Dokumentation der Prüfung (Prüflisten, Kontrollbuch, Betriebsanweisungen)
- Umgang mit fehlerhaften Tafelsystemen
- Praktische Prüfungen an ausgewählten Exponaten
ABSCHLUSSTÜV-Kompetenznachweis (digital)
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