Seminaranbieter Teilnahmebedingungen

Nebenabsprache zwischen Seminaranbieter und der Seminarboerse.de GmbH

 

§ 1 Bereitstellung eines Seminars zur Verlosung

Der Seminaranbieter stellt ein Seminar unentgeltlich für eine Verlosung der Seminarbörse.de GmbH zur Verfügung.

  • Es handelt sich dabei nicht um eine klassische Schenkung, sondern um eine unentgeltliche Wertabgabe zu Werbezwecken (§ 3 Abs. 1b UStG)..
    Bitte § 6 Steuerliche Behandlung unentgeltich bereitgestellter Seminare beachten.

  • An der Verlosung können ausschließlich Seminaranbieter teilnehmen, die auf unserem Bildungsportal registriert sind.

Die Seminaranbieter verpflichten sich, ein Seminar im Wert von mindestens 100 € (inkl. 19 % MwSt.) für die Verlosung bereitzustellen. Die Seminardauer sollte nicht weniger als einen Tag (6 Seminarstunden) betragen. Das Seminar muss zudem auf unserem Bildungsportal gelistet sein

Gemäß § 3 übernimmt der Seminaranbieter die eigenständige Seminar-Abwicklung mit dem Gewinner.

Jeder Seminaranbieter mit einem Seminarpaket kann maximal fünf Seminare für die Verlosung kostenfrei bereitstellen.

Sollten Sie kein Seminarpaket besitzen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit kostenfrei ein Seminar auf unserem Portal einzustellen, um an der Verlosung als Förderer teilzunehmen.

Nur Seminare, die bis spätestens 30.09.2025 gemeldet werden, können für die Verlosung berücksichtigt werden.

Da der Gewinn erst im Folgejahr durch die Gewinner eingelöst werden kann, stellt Ihnen die Seminarboerse.de GmbH den internen Beleg über die zur Verlosung bereitgestellte Seminarspende im Jahr 2026 zur Vorlage bei der Steuererklärung aus, sofern Ihrem Seminar tatsächlich ein Gewinner zugewiesen wurde.
 

§ 2 Verlosung

Das von Ihnen bereitgestellte Seminar wird einmalig als Gewinn in unser diesjährigen Verlosung eingesetzt.
Diese findet am 3. Adventsonntag, dem 14 Dezember 2025, statt.

 

§ 3 Gewinnerbenachrichtigung

Als Seminaranbieter werden Sie spätestens 10 Tage nach der Verlosung schriftlich per E-Mail von der Seminarbörse.de GmbH über den Gewinner Ihres Seminar-Gutscheins informiert.

Sie erhalten die Kontaktdaten des Gewinners, um die weitere Abwicklung eigenständig durchzuführen. Parallel dazu informieren wir den Gewinner über Ihre Kontaktdaten, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
 

§ 4 Hinweise für die Registrierung eines Teilnehmers an der Verlosung

Der Gewinner wird von uns darüber informiert, dass:

  • die Abwicklung des Gewinns direkt durch den Seminaranbieter erfolgt, nicht durch die Seminarbörse.de GmbH.
  • der Gewinn personengebunden ist und weder bar ausgezahlt noch umgetauscht werden kann.
  • eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person nicht möglich.ist.
  • der Gewinn innerhalb eines Jahres eingelöst werden muss, da die Gültigkeit auf ein Jahr beschränkt ist.


§ 5 Sondervereinbarung und Einwilligung

Im Falle der Einlösung eines Seminar-Gewinns erklären sich Seminaranbieter mit der Veröffentlichung Firmenname des Veranstalters, Verstaltungsort, Seminartitel und Seminarzeitraum und den Namen des Gewinners auf unserer Website einverstanden.

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per E-Mail an info@seminarboerse.de widerrufen werden.
 

§ 6 Steuerliche Behandlung unentgeltich bereitgestellter Seminare

Hinweis für Seminaranbieter zur steuerlichen Behandlung bei Bereitstellung verloster Seminare

Seminaranbieter, die im Rahmen unserer Bildungsverlosung ein kostenfreies Seminar zur Verfügung stellen, erbringen damit eine unentgeltliche Sachzuwendung zu Werbezwecken. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der steuerlichen Einordnung des Anbieters ab:

  1. Anbieter mit Kleinunternehmerstatus (§ 19 UStG):
    Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer erhoben. Eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des § 3 Abs. 1b UStG liegt steuerlich zwar grundsätzlich vor, sie löst jedoch keine Umsatzsteuerpflicht aus, da der Anbieter nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer verpflichtet ist.

  2. Regelbesteuerte Anbieter (umsatzsteuerpflichtig):

    Sofern ein verloster Seminarplatz tatsächlich von einer ausgelosten Person in Anspruch genommen wird, kann dies als unentgeltliche Wertabgabe gemäß § 3 Abs. 1b UStG gelten. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung (z. B. bei Seminarteilnahme) zu berechnen, anzumelden und an das Finanzamt abzuführen.

    Wird der verloste Platz nicht eingelöst oder kommt es zu keiner Ziehung eines Gewinners, liegt keine steuerpflichtige Wertabgabe vor, da kein tatsächlicher Verbrauch erfolgt ist.

    Alle Seminaranbieter werden gebeten, den Vorgang intern zu dokumentieren – beispielsweise durch eine kurze schriftliche Notiz oder Ablage. Eine formale Vereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.
    Die Seminarbörse dokumentiert die Zuordnung des verlosten Platzes und sendet dem Anbieter nach der Ziehung automatisch eine E-Mail mit den relevanten Informationen zu. Diese gilt als Nachweis und kann vom Anbieter für die eigenen Unterlagen verwendet werden. Siehe $7.

 

§ 7 Seminarspende – Interne Vorlage Seminarbörse.de GmbH

Seminaranbieter: Anschrift

Empfänger:
Seminarboörse.de GmbH
Rosenheimer Straße 214
81669 München
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Datum der Zuwendung:    
Art der Zuwendung:    
Seminarbezeichnung:    
Gewinner:    
Durchführungsdatum:    
Ort / Format: 
   
Regulärer Verkaufspreis:    
Verwendungszweck: Marketingmaßnahme im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Verlosung zur Förderung von Bildung und Chancengleichheit

 

§ 8 Haftung

Die Seminarbörse.de GmbH übernimmt keine Haftung für Vereinbarungen, die gemäß § 3 zwischen dem Seminaranbieter und dem Gewinner getroffen werden.